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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10   

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https://dejure.org/2011,14664
OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10 (https://dejure.org/2011,14664)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.03.2011 - 4 L 127/10 (https://dejure.org/2011,14664)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. März 2011 - 4 L 127/10 (https://dejure.org/2011,14664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 127 Abs 2 BauGB, § 242 Abs 9 BauGB, § 30 BauGB, § 34 BauGB, § 35 BauGB
    Zur räumlichen Ausdehnung einer Erschließungsanlage i.S.v. § 242 Abs 9 BauGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung des Begriffs der räumlichen Ausdehnung einer Erschließungsanlage nach den zum Begriff der Erschließungsanlage i.S.v. § 127 Abs. 2 Baugesetzbuch ( BauGB ) entwickelten Grundsätzen; Annahme einer Anbaubestimmung für eine Straße bei bestehender planungsrechtlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur räumlichen Ausdehnung einer Erschließungsanlage i.S.v. § 242 Abs. 9 BauGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewertung des Begriffs der räumlichen Ausdehnung einer Erschließungsanlage nach den zum Begriff der Erschließungsanlage i.S.v. § 127 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) entwickelten Grundsätzen; Annahme einer Anbaubestimmung für eine Straße bei bestehender planungsrechtlicher ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03

    Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10
    Daraus folgt aber nur, dass die von der Straße ausgehende und darum entsprechend verallgemeinernde Betrachtung gem. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, ob die angrenzenden Grundstücke bzw. eine Mehrzahl der angrenzenden Grundstücke einer Bebauung zugeführt werden durfte (vgl. dazu BVerwG, Urteile v. 3. März 2004 - 9 C 6/03 -, v. 6. Dezember 1996 - 8 C 32.95 - und v. 29. April 1977 - IV C 1.75 -, jeweils zit. nach JURIS), sich nach den in der DDR zur Bebauung von Grundstücken geltenden Vorschriften richtete.

    Im Übrigen sind zumindest private Grünflächen in einer solchen Weise einer Nutzbarkeit entzogen, dass insoweit nicht von einer Anbaubarkeit der Anlage auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. März 2004 - 9 C 6.03 -, zit. nach JURIS).

  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10
    Spätere Verlängerungen oder Veränderungen einer fertigen Erschließungsanlage können diese nicht mehr in den Zustand der Unfertigkeit zurückversetzen, so dass Verlängerungsstrecken vorhandener Straßen, sofern sie die dafür erforderliche Mindestlänge erreichen, stets als beitragsrechtlich selbständige Erschließungsanlagen anzusehen sind (so BVerwG, Urt. v. 24. Februar 2010 - 9 C 1.09 - vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. Juni 2000 - A 2 S 525/99 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10
    Daraus folgt aber nur, dass die von der Straße ausgehende und darum entsprechend verallgemeinernde Betrachtung gem. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, ob die angrenzenden Grundstücke bzw. eine Mehrzahl der angrenzenden Grundstücke einer Bebauung zugeführt werden durfte (vgl. dazu BVerwG, Urteile v. 3. März 2004 - 9 C 6/03 -, v. 6. Dezember 1996 - 8 C 32.95 - und v. 29. April 1977 - IV C 1.75 -, jeweils zit. nach JURIS), sich nach den in der DDR zur Bebauung von Grundstücken geltenden Vorschriften richtete.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10
    Daraus folgt aber nur, dass die von der Straße ausgehende und darum entsprechend verallgemeinernde Betrachtung gem. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, ob die angrenzenden Grundstücke bzw. eine Mehrzahl der angrenzenden Grundstücke einer Bebauung zugeführt werden durfte (vgl. dazu BVerwG, Urteile v. 3. März 2004 - 9 C 6/03 -, v. 6. Dezember 1996 - 8 C 32.95 - und v. 29. April 1977 - IV C 1.75 -, jeweils zit. nach JURIS), sich nach den in der DDR zur Bebauung von Grundstücken geltenden Vorschriften richtete.
  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10
    Es muss sich also schon vor dem Stichtag 3. Oktober 1990 um eine zum Anbau bestimmte öffentliche Straße gehandelt haben, so dass schon begrifflich keine bereits hergestellte Erschließungsanlage vorliegt, wenn und soweit die Straße vor diesem Stichtag beidseitig im Außenbereich verlief (vgl. OVG Thüringen, Beschl. v. 30. Juni 2003 - 4 EO 206/96 - zit. nach JURIS; Halter, LKV 2008, 161, 162; vgl. auch VG Potsdam, Urt. v. 26. September 2005 - 12 K 227/03 - VG Dresden, Urt. v. 28. Januar 2009 - 6 K 549/05 -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 2 Rdnr. 37; Deppe, LKV 2004, 212, 214: zum Zeitpunkt 3. Oktober 1990).
  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10
    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (so BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Saarland, 29.04.2009 - 1 A 327/07

    Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung einer Straße

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10
    c) Soweit das Verwaltungsgericht die der Prüfung nach § 242 Abs. 9 BauGB unterliegende Erschließungsanlage auf Grund der einseitigen Anbaubarkeit zwischen der Einmündung "C-Straße" bis zur Einmündung "H-Weg" aus rechtlichen Gründen in zwei weitere Teilstrecken gespalten hat, ist zwar fraglich, ob die dazu gegebene Begründung (vgl. auch Driehaus, a. a. O., § 12 Rdnr. 39; OVG Saarland, Urt. v. 29. April 2009 - 1 A 327/07 -, zit. nach JURIS) überhaupt tragfähig ist (vgl. VG Stade, Urt. v. 14. März 2007 - 4 A 2705/06 -, zit. nach JURIS) und ob sie zudem auch im Rahmen des § 242 Abs. 9 BauGB Anwendung finden kann (vgl. auch Driehaus, a. a. O., § 2 Rdnr. 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09

    Bestimmung des Beitragssatzes im Abwasserbeitragsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10
    Der Rechtsmittelführer muss eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17. November 2010 - 4 L 213/09 -, zit. nach JURIS m. w. N.).
  • VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10
    Es muss sich also schon vor dem Stichtag 3. Oktober 1990 um eine zum Anbau bestimmte öffentliche Straße gehandelt haben, so dass schon begrifflich keine bereits hergestellte Erschließungsanlage vorliegt, wenn und soweit die Straße vor diesem Stichtag beidseitig im Außenbereich verlief (vgl. OVG Thüringen, Beschl. v. 30. Juni 2003 - 4 EO 206/96 - zit. nach JURIS; Halter, LKV 2008, 161, 162; vgl. auch VG Potsdam, Urt. v. 26. September 2005 - 12 K 227/03 - VG Dresden, Urt. v. 28. Januar 2009 - 6 K 549/05 -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 2 Rdnr. 37; Deppe, LKV 2004, 212, 214: zum Zeitpunkt 3. Oktober 1990).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2000 - A 2 S 525/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10
    Spätere Verlängerungen oder Veränderungen einer fertigen Erschließungsanlage können diese nicht mehr in den Zustand der Unfertigkeit zurückversetzen, so dass Verlängerungsstrecken vorhandener Straßen, sofern sie die dafür erforderliche Mindestlänge erreichen, stets als beitragsrechtlich selbständige Erschließungsanlagen anzusehen sind (so BVerwG, Urt. v. 24. Februar 2010 - 9 C 1.09 - vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. Juni 2000 - A 2 S 525/99 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Stade, 14.03.2007 - 4 A 2705/06

    Einordnung einer Straße bzw. eines Straßenzugs als einzelne oder aus mehreren

  • VG Dresden, 28.01.2009 - 6 K 549/05
  • VGH Bayern, 30.05.2005 - 14 ZB 05.563
  • VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09

    Straßenbaubeitragsrecht; Erschließungsbeitragsrecht

    Der Begriff der "Erschließungsanlage" im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB entspricht inhaltlich dem Begriff der Erschließungsanlage i.S.v. § 127 Abs. 2 BauGB (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 - http://www.bverwg.de Rn. 16; so auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 09. März 2010 - 4 L 127/10 - zitiert nach Juris); bei der Anwendung dieses Begriffes ist aber auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen, die in dem Zeitpunkt bestanden, in dem Straßenbaumaßnahmen im Bereich der heute abzurechnenden Anlage stattfanden.

    Die sich hiernach stellende Frage nach der räumlichen Ausdehnung einer "Erschließungsanlage" im Sinne von § 242 Abs. 9 BauGB ist inhaltlich nach den zum Begriff der Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 BauGB entwickelten Grundsätzen zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 - http://www.bverwg.de Rn. 16; so auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 09. März 2010 - 4 L 127/10 - zitiert nach Juris).

  • VG Frankfurt/Oder, 25.09.2013 - 3 K 885/12

    Erhebung eines Straßenbaubeitrags für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung

    Der Begriff der "Erschließungsanlage" im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB entspricht inhaltlich dem Begriff der "Erschließungsanlage" i.S.v. § 127 Abs. 2 BauGB (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 - http://www.bverwg.de Rn. 16; so auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 09. März 2010 - 4 L 127/10 -, zitiert nach Juris.
  • VG Frankfurt/Oder, 05.08.2013 - 3 K 1087/11

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags für die sukzessive erstmalige Herstellung

    53 Die Frage nach der räumlichen Ausdehnung einer "Erschließungsanlage" im Sinne von § 242 Abs. 9 BauGB ist inhaltlich nach den zum Begriff der Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 BauGB entwickelten Grundsätzen zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 9 C 1/09 - so auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 09. März 2010 - 4 L 127/10 - und VG Greifswald, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 A 495/10 -, alle zitiert nach Juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 05.09.2012 - 3 K 456/09

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Bestimmung der räumlichen Ausdehnung einer

    Die Frage nach der räumlichen Ausdehnung einer "Erschließungsanlage" im Sinne von § 242 Abs. 9 BauGB ist inhaltlich nach den zum Begriff der Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 BauGB entwickelten Grundsätzen zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 9 C 1/09 - so auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 09. März 2010 - 4 L 127/10 - und VG Greifswald, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 A 495/10 -, alle zitiert nach Juris).
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